berechtigt zum Führen von selbstfahrenden land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und von Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
Es gibt keine Abkürzungen und kein Führerschein lässt https://mohamadgtke290816.tkzblog.com/30327254/detailed-notes-on-copyright-für-lkw